Nachlass-Spende an ELISA

Kleine Menschen brauchen große Herzen –

Wir informieren Sie gerne zum Thema „Vererben“

Den meisten Menschen fällt es schwer, sich mit der Frage zu befassen, was nach ihrem Tod mit ihrem Nachlass geschehen soll. Sie haben es in der Hand, selbst Ihre Vermögensnachfolge beizeiten zu regeln.

Es ist wichtig, nicht nur für die Zeit nach dem Tod vorzusorgen, sondern auch sich rechtzeitig Gedanken zu machen für den Fall, dass man nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst regeln zu können (sei es durch Unfall, Krankheit oder altersbedingt) und hierfür Vorsorge (u.a. Vorsorgevollmacht) zu treffen.

Die Entscheidung über Ihre Vermögensnachfolge will wohl überlegt sein. 
Sie sollten sich sehr gründlich informieren, bevor Sie diese wichtige Entscheidungen treffen. Nutzen Sie gerne unserer Angebot für ein Gespräch zu diesen Themen.

Unsere kompetenten Berater freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Welche Arten von Testamenten gibt es?

Über den eigenen Tod denken die meisten nur ungern nach, geschweige denn darüber, was aus ihrem Nachlass wird, wann ein Testament sinnvoll ist und was passiert, wenn keines vorhanden ist.

Es ist allerdings auch niemand dazu verpflichtet, dafür hat der Gesetzgeber gesorgt. Gibt es kein Testament, greift die im Buch 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches 
(§§ 1922 – 2385) festgelegte gesetzliche Erbfolge.

Bei dieser Testamentsform handelt es sich um einen beim Notar erklärten letzten Willen. Dieser kann mündlich erklärt und schriftlich beim Notariat niedergelegt werden. Vor der Unterzeichnung wird die Urkunde vom Notar noch einmal vorgelesen. Der Notar und der Erblasser unterschreiben abschließend die Urkunde.

Das eigenhändig verfasste Testament muss von A bis Z handschriftlich verfasst und als Abschluss eigenhändig unterschrieben sein. Auch die Orts- und Datumsangabe sollten auf der Niederschrift vermerkt werden. Hierdurch ist es dem Gericht möglich, einen späteren Widerruf oder Änderungen besser zeitlich zuzuordnen.

Nottestamente gehören zu den außerordentlichen Verfügungen. Diese sind auch nur im Notfall möglich. Die Errichtung erfolgt meist in Form einer mündlichen Erklärung gegenüber drei Zeugen, deshalb heißt es auch Dreizeugentestament. Diese Testamentsform verliert drei Monate nach der Erstellung die Gültigkeit, falls der in Not geratene Mensch noch lebt.

Die gemeinschaftlichen letztwilligen Verfügungen können nur Ehe- oder eingetragene Lebenspartner verfassen. In einem einzigen Schriftsatz werden die Verfügungen beider Ehepartner gemeinschaftlich festgehalten. Ein gemeinsames Testament kann in Form des eigenhändigen oder notariellen Testaments errichtet werden. Ausübung oder Änderungen sind ebenfalls nur gemeinschaftlich möglich.

Das so genannte Berliner Testament ist eine Form des gemeinschaftlichen Testaments bei Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Die Partner haben hierbei die Absicht, sich gegenseitig zu Alleinerben einzusetzen. Aufgrund dieser Verfügungen enterben sie meist die Kinder. Kinder besitzen jedoch immer einen Pflichtteilsanspruch, außer sie haben darauf verzichtet. Die Kinder werden in der Regel zu Schlusserben bestimmt und erhalten den Nachlass beider Eltern erst nach dem Ableben des zweiten Ehepartners. Diese Testamentsform hat für den überlebenden Ehegatten einige Vorteile. Er kann über den Nachlass frei verfügen und nach seinem Ableben geht das gemeinsame Vermögen als gesamte Vermögensmasse an die Kinder. Zur Vermeidung von evtl. Nachteilen sollte man sich aber gut beraten lassen.

So können Sie mit Ihrem Testament helfen

Erbe

Wenn Sie ELISA Familiennachsorge e.V. als Alleinerben einsetzen, sprechen Sie uns Ihren kompletten Nachlass zu. Der Erbe ist nach dem Gesetz der sogenannte Gesamtrechtsnachfolger, d.h. der Erbe übernimmt bezüglich der Nachlasswerte sämtliche Rechte aber auch sämtliche Pflichten. Selbstverständlich können Sie auch mehrere Erben bestimmen, die dann eine Erbengemeinschaft bilden.

Vermächtnis

Sie haben einen Erben eingesetzt und möchten die ELISA Familiennachsorge auch berücksichtigen. Mit einem Vermächtnis sprechen Sie uns einen Teil Ihres Vermögens zu: Das kann zum Beispiel ein bestimmter Geldbetrag oder eine Immobilie sein.

Schenkung

Auch durch eine Schenkung von Todes wegen können Sie ELISA Familiennachsorge e.V. einen Geldbetrag, einen Sachwert oder eine Immobilie zukommen lassen. Dies ist selbstverständlich auch zu Lebzeiten möglich.

In stillem und dankbarem Gedenken

Völlig überraschend erhielten wir im Sommer 2015 eine Brief von einem 
Notar aus Eichstätt, Frau Schelchshorn (Name geändert) habe unserem Verein ELISA eine 2-Zimmer-Wohnung in Nürnberg in einer größeren Wohnanlage vererbt.

Frau Schelchshorn war in Eichstätt aufgewachsen. Nach ihrem Studium hatte sie ihren Beruf an verschiedenen Orten Deutschlands ausgeübt und war nach der Pensionierung wieder nach Eichstätt zurückgekommen. Das ganze Leben war sie Ihrer Heimat verbunden gewesen und habe auch die sozialen Entwicklungen in Ihrer Heimat mitverfolgt. Schon einige Zeit vor Ihrem Tod hatte sie als alleinstehende Frau sehr bewusst ein Testament verfasst.

Mit Ihrem letzten Willen teile sie ihren Besitz in neun Gewerke auf und bedachte dabei ihre Neffen und Nichten, das Altersheim, in dem sie ihren Lebensabend verbrachte, die Kirche und erfreulicherweise auch ELISA Familiennachsorge e.V. mit ihrem Nachlass.

Die geerbte Wohnung wurde inzwischen renoviert und ist nun vermietet. Der monatliche Erlös fließt direkt in die Betreuung von Familien mit chronisch kranken Kindern, so dass auch in Zukunft noch viele von ELISA betreute Kinder unterstützt werden.

Ein herzliches
„Vergelt´s Gott!“

Wir sind für Sie da und beraten Sie gern!

„Vor 20 Jahren habe ich mit einigen Kolleginnen und Freunden ELISA Verein zur Familiennachsorge gegründet, um Familien mit einem schwerst,- chronisch oder krebskranken Kind den Übergang von einem belastenden Aufenthalt in der Klinik nach Hause zu begleiten und zu erleichtern. Eine Idee und ein Herzenswunsch von mir als Kinderarzt wurde dadurch Wirklichkeit.

Von einigen wenigen Familien im Start blicken wir jetzt, 20 Jahre später, auf eine enorme Entwicklung zurück. Aktuell betreuen wir 350 Familien – und das Jahr für Jahr.

Wir haben stets die gesamte Familie im Blick, da eine Erkrankung indirekt immer auch alle nicht erkrankten Familienmitglieder betrifft. Für diese haben wir einige spezielle Angebote ins Leben gerufen, die wir dank Spenden fast immer kostenfrei für unsere Familien anbieten können.

Dank des medizinischen Fortschritts haben wir heutzutage sehr viele Kinder, die trotz schwerer Erkrankungen ein langes Leben vor sich haben. Die dauerhafte Begleitung von Familien kostet sehr viel Geld. Dabei werden längst nicht alle Kosten, die für die Versorgung schwerstkranker Kinder anfallen, von Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern übernommen.

Deshalb möchten wir Sie hier auf die Möglichkeit einer Nachlassspende aufmerksam machen. Selbstverständlich informieren wir Sie auch im persönlichen Gespräch mit unseren Beratern. Sprechen Sie uns gerne an.

Ich freue mich sehr über jeden Menschen, der uns heute und in Zukunft dabei hilft, Familien mit schwerst-, chronisch und krebskranken Kindern zu unterstützen.

Denn auch heute, nach mehr als 20 Jahren, in denen wir jetzt Familien schon begleiten, ist es mir ein Herzensanliegen, die Versorgung unserer Kinder langfristig sicherzustellen. Jetzt mehr denn je.

Herzlichen Dank für Ihr Interesse!

Ihr
Dr. Florian Wild
Vorsitzender und Gründer ELISA Verein zur Familiennachsorge e.V.

Ihr Ansprechpartner:

Andreas Bittl
Zertifizierter Generationenberater (VEPD)
Mobil: (01 51) 50 98 94 26