Nachlass-Spende an ELISA
Kleine Menschen brauchen große Herzen –
Wir informieren Sie gerne zum Thema “Vererben”
Den meisten Menschen fällt es schwer, sich mit der Frage zu befassen, was nach ihrem Tod mit ihrem Nachlass geschehen soll. Sie haben es in der Hand, selbst Ihre Vermögensnachfolge beizeiten zu regeln.
Es ist wichtig, nicht nur für die Zeit nach dem Tod vorzusorgen, sondern auch sich rechtzeitig Gedanken zu machen für den Fall, dass man nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst regeln zu können (sei es durch Unfall, Krankheit oder altersbedingt) und hierfür Vorsorge (u.a. Vorsorgevollmacht) zu treffen.
Die Entscheidung über Ihre Vermögensnachfolge will wohl überlegt sein. Sie sollten sich sehr gründlich informieren, bevor Sie diese wichtige Entscheidungen treffen. Nutzen Sie gerne unserer Angebot für ein Gespräch zu diesen Themen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Welche Arten von Testamenten gibt es?
Über den eigenen Tod denken die meisten nur ungern nach, geschweige denn darüber, was aus ihrem Nachlass wird, wann ein Testament sinnvoll ist und was passiert, wenn keines vorhanden ist.
Es ist allerdings auch niemand dazu verpflichtet, dafür hat der Gesetzgeber gesorgt. Gibt es kein Testament, greift die im Buch 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 1922 – 2385) festgelegte gesetzliche Erbfolge.

So können Sie mit Ihrem Testament helfen
Erbe
Wenn Sie ELISA Familiennachsorge e.V. als Alleinerben einsetzen, sprechen Sie uns Ihren kompletten Nachlass zu. Der Erbe ist nach dem Gesetz der sogenannte Gesamtrechtsnachfolger, d.h. der Erbe übernimmt bezüglich der Nachlasswerte sämtliche Rechte aber auch sämtliche Pflichten. Selbstverständlich können Sie auch mehrere Erben bestimmen, die dann eine Erbengemeinschaft bilden.
Vermächtnis
Sie haben einen Erben eingesetzt und möchten die ELISA Familiennachsorge auch berücksichtigen. Mit einem Vermächtnis sprechen Sie uns einen Teil Ihres Vermögens zu: Das kann zum Beispiel ein bestimmter Geldbetrag oder eine Immobilie sein.
Schenkung
Auch durch eine Schenkung von Todes wegen können Sie ELISA Familiennachsorge e.V. einen Geldbetrag, einen Sachwert oder eine Immobilie zukommen lassen. Dies ist selbstverständlich auch zu Lebzeiten möglich.

In stillem und dankbarem Gedenken

Völlig überraschend erhielten wir im Sommer 2015 eine Brief von einem Notar aus Eichstätt, Frau Schelchshorn (Name geändert) habe unserem Verein ELISA eine 2-Zimmer-Wohnung in Nürnberg in einer größeren Wohnanlage vererbt.
Frau Schelchshorn war in Eichstätt aufgewachsen. Nach ihrem Studium hatte sie ihren Beruf an verschiedenen Orten Deutschlands ausgeübt und war nach der Pensionierung wieder nach Eichstätt zurückgekommen. Das ganze Leben war sie Ihrer Heimat verbunden gewesen und habe auch die sozialen Entwicklungen in Ihrer Heimat mitverfolgt. Schon einige Zeit vor Ihrem Tod hatte sie als alleinstehende Frau sehr bewusst ein Testament verfasst.
Mit Ihrem letzten Willen teile sie ihren Besitz in neun Gewerke auf und bedachte dabei ihre Neffen und Nichten, das Altersheim, in dem sie ihren Lebensabend verbrachte, die Kirche und erfreulicherweise auch ELISA Familiennachsorge e.V. mit ihrem Nachlass.
Die geerbte Wohnung wurde inzwischen renoviert und ist nun vermietet. Der monatliche Erlös fließt direkt in die Betreuung von Familien mit chronisch kranken Kindern, so dass auch in Zukunft noch viele von ELISA betreute Kinder unterstützt werden.
Ein herzliches
„Vergelt´s Gott!“







